Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränken sich auf die Formulierung Seminar, wobei Trainings, Kurse, Workshops, Lehrgänge und andere Veranstaltungen der Zielkurs KG gleichermaßen gemeint sind. Ebenso sind alle geschlechtsspezifischen Formulierungen gleichermaßen weiblich wie männlich zu verstehen.
1. Gültigkeit
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Zielkurs KG (in der Folge auch ”Auftragnehmer” genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden mit Anmeldung bzw. Buchung durch den Auftraggeber anerkannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Vereinbarungen, welche von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diese ergänzen oder aufheben bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
Aufträge werden schriftlich, postalisch, per E-Mail oder Telefax entgegengenommen. Ein verbindlicher Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsteht durch die schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer.
3. Preise und Zahlungen
Die Preise für die Seminare gelten gemäß der jeweils vereinbarten schriftlichen Regelung. Für bereits gebuchte Seminare wird eine Preisgültigkeit von 12 Monaten garantiert. Ein nur teilweiser Besuch des Seminars oder ein vorzeitiger Abbruch bedingt keine Preisminderung. Bei Rechnungslegung ist der Betrag netto innerhalb von 10 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers zur Zahlung fällig. Mahngebühren fallen ab 4 Wochen nach Rechnungslegung mit € 5 pro Zahlungserinnerung/Mahnung an. Ab 6 Wochen nach Rechnungslegung ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen von 1% des Rechnungsbetrags je Arbeitstag zu verrechnen. Die Aufrechnung von allfälligen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
4. Stornierungen durch den Auftraggeber
Bei Stornierung eines Seminars durch den Auftraggeber bis spätestens 21 Tage vor Seminarbeginn (es gilt das Datum des Einlangens beim Auftragnehmer) entsteht keine Stornogebühr. Für spätere Stornierungen (zwischen dem 20. und 1. Tag vor Seminarbeginn) werden 50% der Seminargebühren als Stornokosten fällig. Wird das Seminar am ersten Seminartag oder später abgesagt, wird der gesamte Seminarpreis verrechnet.
5. Absagen durch den Auftragnehmer
Absagen durch den Auftragnehmer aus Gründen höherer Gewalt (z.B. plötzliche Erkrankung der Vortragenden etc.) können bei firmeninternen Seminaren auch kurzfristig erfolgen. Bei Absagen durch den Auftragnehmer wird sich der Auftragnehmer bemühen, einen geeigneten Ersatztrainer zu stellen und/oder einen Ersatztermin in Abstimmung mit dem Auftragnehmer zu finden. Ist dies nicht möglich, werden die bezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an sämtlichen Seminaren und Aktivitäten erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr und Verantwortung. Seminarteilnehmer haften für durch sie schuldhaft verursachte Schäden selbst. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Für persönliche Gegenstände der Seminarteilnehmer übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
7. Datenverarbeitung
Alle Daten des Auftraggebers und/oder die Daten seiner Organisation werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Daten im Rahmen der Seminaranmeldung und -durchführung erhoben, vom Auftraggeber zum Zwecke der internen Bearbeitung elektronisch gespeichert und für Informationen und Kontaktaufnahmen verwendet werden. Die bekannt gegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben.
8. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegen über allfälligen Gehilfen und Stellvertretern (z.B. Trainern des Auftragnehmers), denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen. Die Schweigepflicht reicht drei Jahre über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
9. Copyright und Urheberrechtsbelehrung
Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass sämtliche Unterlagen, Handouts, Fotoprotokolle, Teilnehmerlisten und Bilder, die innerhalb und während eines Seminars zur Verfügung gestellt werden, der Urheberschaft des Auftragnehmers unterliegen und im geistigen Eigentum der Trainer des jeweiligen Seminares stehen. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in audio-, visuelle und elektronische Medien oder die Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise. Der Auftragnehmer bzw. die Trainer behalten sich alle diesbezüglichen Rechte vor.
10. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
11. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich Anwendung. Gerichtsstand ist Wien.
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